Fehlzeiten aufgrund psychischer Belastungen nehmen in den letzten Jahren stark zu. Auf diese Entwicklung reagierte der Gesetzgeber, indem er alle Unternehmen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtete.
Die Aufsichtsdienste – d. h. die Arbeitsschutzbehörden der Länder und Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und anderer Unfallversicherungsträger – prüfen primär anhand der GDA-Leitlinie, ob der Arbeitgeber psychische Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angemessen berücksichtigt.
Die Chance zur Unternehmensentwicklung
Die Ermittlung von Fehlbelastungen bietet jeder Firma die Chance, ihre Fachkräfte im präventiven Sinne psychisch gesund und arbeitsfähig zu halten, was einerseits einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt (bspw. AU-Tage), anderseits Chancen zur Optimierung von Unternehmensstrukturen, Prozessen und des Betriebsklimas darstellt. Neben den deutlichen ökonomischen Vorteilen erreichen Sie durch die Einbindung und Verringerung von Belastungen beim Mitarbeiter eine Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, Motivation und Zunahme der Leistungsfähigkeit. Die gesteigerte Identifikation mit dem Unternehmen durch die entgegengebrachte Wertschätzung und der öffentliche Imagegewinn sind weitere Vorteile dieser Pflichtaufgabe.
Wir liefern die passgenaue Lösung für ihr Unternehmen
Der Gesetzgeber hat den Unternehmen einen angemessenen Spielraum gelassen, wie die Gefährdungsbeurteilung erfolgen kann. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Formen sowie die Pflichtinhalte für die Rechtssicherheit und finden gemeinsam die passende Form für Ihr Unternehmen.